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Verweigern !

Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht !

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 4 Abs. 3 GG):

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Der geplante neue Wehrdienst ist ein weiterer großer Schritt in Richtung Militarisierung und Kriegsvorbereitung- wenn Du aus Gewissensgründen nicht mitmachen willst, unterstützen wir dich dabei. Unsere KDV-AG trifft sich an jedem 2. Donnerstag im Monat und führt Beratungen durch, die allerdings aus gesetzlichen Gründen keine juristischen Beratungen sein dürfen. Wir helfen bei der gesetzeskonformen Formulierung des KDV-Antrages, damit die Chancen zur Anerkennung möglichst hoch sind und begleiten im weiteren Verfahren.

Hier kannst du den Ablauf deiner Verweigerung nachlesen: https://kdv.dfg-vk.de/kdv-antrag/

Wenn du Beratung haben möchtest, dann schreib uns: kdv-luebeck@dfg-vk.de

Beratungstermine

Beratung in Lübeck (an jedem zweiten MITTWOCH jeden Monat)

08.07.26 ab 16:30, Adresse auf Anfrage kdv-luebeck@dfg-vk.de

Hier ist ein erster Einstieg in das Thema: https://kdv.dfg-vk.de/

Sag Nein! – Du musst nicht, wenn Du nicht willst – Was du bei deiner Kriegsdienstverweigerung beachten musst sagen wir dir gerne.

8.01.25 ab 16:30 Beratung abgelaufen

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